Rathaus Digital

Wir bringen die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland voran

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, bis 2022 alle angebotenen Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Wir helfen Ihnen dabei!

Warum Sie Ihre Verwaltung digitalisieren müssen?

Das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz schreibt die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vor. Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsprozesse noch nicht digitalisiert worden sind, haben nur noch ca. zwei Jahre Zeit, um dies zu ändern. Rathaus Digital hilft Ihnen, genau das zu tun und sichert Ihnen dabei folgende Eigenschaften zu:

Rechtskonform

Mit Rathaus Digital verwenden Sie eine vollständig OZG-konforme Lösung zur Digitalisierung Ihrer Verwaltung. Rathaus Digital verwendet die bereitgestellten standardisierten Prozesse aus dem FIM-Baukasten, sodass Sie sich fortan keine Sorgen mehr machen müssen.

Zuverlässig

Technologien und Komponenten, welche bei Rathaus Digital zum Einsatz kommen, sind bereits seit vielen Jahren am Markt und haben sich bereits in der Industrie bewährt. Unsere kompetenten IT-Partner ermöglichen zudem einen reibungslosen und zuverlässigen Betrieb.

Nutzerzentriert

Einer der Grundbausteine des OZG-Leitfadens ist die Nutzerorientierung. Rathaus Digital stellt genau diese in das Zentrum der Applikation. Alle Verfahren sind so gestaltet, dass Endnutzer (Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiter/-innen der Verwaltung) ein optimales Nutzererlebnis haben.

Die digitale Verwaltung ohne Papierkram oder Öffnungszeiten

Mit Rathaus Digital werden alle Verwaltungsleistungen Ihrer Gemeinde oder Stadt digitalisiert. Verwaltungsmitarbeiter/-innen können diese auch außerhalb der Öffnungszeiten ortsunabhängig bearbeiten und Bürgerinnen und Bürger jederzeit in Anspruch nehmen.

Eine Applikation mit vielen Möglichkeiten

Unsere Applikation ist im Web über den Browser oder als mobile App auf dem Smartphone zugänglich. Rathaus Digital deckt alle vom OZG geforderten Leistungen ab und ist durch seine modulare Struktur leicht um weitere Funktionalitäten erweiterbar.

Starten Sie jetzt den Weg zur digitalen Verwaltung

Senden Sie uns eine Terminanfrage, damit wir Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch noch tiefgreifender über das OZG informieren und Ihnen die Vorteile von Rathaus Digital näherbringen können.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)?
Warum ist das OZG von so großer Relevanz?
Was ist Rathaus Digital (RD)?
Welche Vorteile bietet Rathaus Digital?
Können Zuschüsse beantragt werden?

Das “Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs für Verwaltungsleistungen” oder kurz “Onlinezugangsgesetz” (OZG) wurde 2017 von der Bundesregierung verabschiedet. Das OZG verpflichtet Bund, Länder sowie Kommunen, alle vorhandenen Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auf digitalen Verwaltungsportalen anzubieten. Die Umsetzung wurde in das Digitalisierungsprogramm Bund sowie das Digitalisierungsprogramm Föderal aufgeteilt. Durch die Aufteilung hat sich auch die Zuständigkeit auf die verschiedenen Ebenen aufgespalten. Die Kommunen und Länder sind nun eigenständig in der Pflicht für die Umsetzung der von Ihnen angebotenen Verwaltungsleistungen.

Insgesamt wurden 575 Verwaltungsleistungen identifiziert, welche digitalisiert werden sollen - die sogenannten OZG-Leistungen. Bei 460 OZG-Leistungen fällt die Vollzugskompetenz den Ländern und Kommunen zu.

Erhalten Sie jetzt Ihre Informationsunterlagen zum Projekt

Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne weiterführende Informationen zu. Sie erhalten tiefgreifende Einblicke in die Inhalte des OZG und bekommen Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie OZG-konform Ihre Verwaltung digitalisieren.